Geschätzte Islandfreunde

In dieser Zeit darf man den Versicherungsschutz nicht ausser acht lassen. Diese Nachricht bringt etwas Licht ins Dunkle.

Folgendes Schreiben wurde uns von der europäischen Reiseversicherung zugestellt.

Die Lage rund um das Coronavirus hat sich wieder zugespitzt, der Bund hat neue Massnahmen eingeführt. Zwar scheinen die Grenzen im Gegensatz zum Frühling offen zu bleiben, dennoch werden im In- und Ausland vermehrt regionale Lockdowns angeordnet. ERV ist es insbesondere in Zeiten der Unsicherheit wichtig, Sie regelmässig über die geltenden Versicherungsleistungen zu informieren. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht.


Vor der Reise

Kann eine Reise nicht angetreten werden, sei dies aufgrund eigener Erkrankung am Coronavirus oder aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne, sind die Annullierungskosten jederzeit unabhängig von Buchungsdatum und Zieldestination versichert. Dies gilt für bereits bestehende sowie neue Reisebuchungen und Versicherungsabschlüsse.

Der Bund hat am 28. Oktober 2020 eine generelle Reisewarnung ausgesprochen, da in allen Regionen der Welt das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus besteht. Damit ist das Coronavirus versicherungstechnisch ein vorbestehendes Ereignis. Aus diesem Grund gewähren wie keine Annullierungskostendeckung für Reisen, die ab dem 6. November 2020 gebucht werden und aufgrund von coronabedingten Reiseeinschränkungen annulliert werden müssen. Eine entsprechende Information erfolgt direkt beim Versicherungsabschluss.   Während der ReiseBei eigener Erkrankung am Coronavirus garantieren wir gemeinsam mit unserer Notrufzentrale Medicall die medizinische Betreuung, übernehmen allfällige Repatriierungskosten sowie die Mehrkosten für einen Reiseabbruch oder Verlängerung der Reise. Zusätzlich sind die Mehrkosten einer unerwarteten behördlich angeordneten Quarantäne an der Zieldestination versichert. Diese Leistungen sind unabhängig von Buchungszeitpunkt und Zieldestination miteingeschlossen. 

Ebenso versichert sind die Mehrkosten für die Rückreise, sollte es zu einem Reiseabbruch infolge einer unerwarteten Reiseeinschränkung (z.B. abgelehnte Einreise aufgrund eines positiven Tests) kommen. Diese Deckung gilt für alle Destinationen, die bei der Abreise nicht auf der Liste der Staaten und Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko des BAG stehen (Quarantäneliste).   Aktuelle Informationen zu unseren Versicherungsleistung in Bezug auf das Coronavirus finden Sie auch auf unserer Webseite. Selbstverständlich sind alle übrigen Reise-, Freizeit- und Mobilitätsrisiken, welche unabhängig des Coronavirus in unseren Lösungen eingeschlossen sind, weiterhin uneingeschränkt versichert.

Zögern Sie nicht, bei Fragen und Unklarheiten mit Ihrer Ansprechperson in Kontakt zu treten.